Die Seite bündelt die wichtigsten Informationen zur DKU-Förderung in Schleswig-Holstein: Förderlogik, Voraussetzungen, Downloads und FAQ.
Die Förderung soll kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein dabei unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu stärken. Im Kern geht es nicht um „irgendwas mit Software“, sondern um sinnvoll vorbereitete und begründete Digitalisierungsmaßnahmen.
Bestehende Abläufe effizienter, strukturierter und mit weniger Medienbrüchen aufsetzen.
Digitale Risiken besser absichern und Sicherheitsniveau gezielt weiterentwickeln.
Produkte, Verfahren und digitale Geschäftsmodelle sinnvoll weiterdenken.
Eine der wichtigsten Grundlagen: Die Richtlinie unterscheidet sauber zwischen Beratung und Umsetzung. Genau das wird oft vermischt.
Analyse bestehender Prozesse, Erarbeitung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung.
Einführung gefundener individueller Lösungen im Unternehmen, inklusive notwendiger Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Gerade dieser Teil sollte später redaktionell stark werden, damit Unternehmen nicht nur Schlagworte lesen, sondern das Programm wirklich einordnen können.
Die Antworten orientieren sich an der DKU-Richtlinie und dienen der verständlichen Einordnung der wichtigsten Grundfragen.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der KMU-Definition. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bestimmte Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Ja. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen im Unternehmen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
Maßgeblich ist die KMU-Definition. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie gelten kleine Unternehmen als Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Im Modul Beratung geht es um die Analyse betrieblicher Abläufe und Prozesse sowie um individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen. Im Modul Umsetzung geht es um die Einführung dieser Lösungen im Unternehmen einschließlich notwendiger Qualifizierung von Mitarbeitenden.
Grundsätzlich setzt das Modul Umsetzung einen vorherigen Durchlauf des Moduls Beratung voraus. Alternativ kann es möglich sein, wenn innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten wurde und diese nun über das Modul Umsetzung fortgeführt werden soll.
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für das Modul Umsetzung erfolgt die Förderung nach der De-minimis-Verordnung. Dabei darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro brutto nicht überschreiten.
Im Rahmen der Antragsprüfung werden Beiträge zu Nachhaltiger Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung betrachtet. Für die Förderfähigkeit ist insbesondere bei Nachhaltiger Entwicklung mindestens ein Punkt zu erreichen.
Wer das Förderprogramm nicht allein durchdringen möchte, findet auf der nächsten Seite einen kompakten Überblick zur praktischen Begleitung durch BT Nord.