Neutral informiert · Schleswig-Holstein · Digitalisierungsförderung

DKU-Förderung klar erklärt.

Die Seite bündelt die wichtigsten Informationen zur DKU-Förderung in Schleswig-Holstein: Förderlogik, Voraussetzungen, Downloads und FAQ.

Die Kernfragen auf einen Blick

Was genau wird eigentlich gefördert?
Wie unterscheiden sich Beratung und Umsetzung?
Welche Voraussetzungen müssen vor Antragstellung klar sein?

Worum es bei der DKU-Förderung geht

Die Förderung soll kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein dabei unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu stärken. Im Kern geht es nicht um „irgendwas mit Software“, sondern um sinnvoll vorbereitete und begründete Digitalisierungsmaßnahmen.

Prozesse digitalisieren

Bestehende Abläufe effizienter, strukturierter und mit weniger Medienbrüchen aufsetzen.

IT-Sicherheit verbessern

Digitale Risiken besser absichern und Sicherheitsniveau gezielt weiterentwickeln.

Digitale Entwicklung

Produkte, Verfahren und digitale Geschäftsmodelle sinnvoll weiterdenken.

Die zwei Module des Programms

Eine der wichtigsten Grundlagen: Die Richtlinie unterscheidet sauber zwischen Beratung und Umsetzung. Genau das wird oft vermischt.

Modul Beratung

Analyse bestehender Prozesse, Erarbeitung individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung.

  • Ist-Situation analysieren
  • Digitalisierungspotenziale erkennen
  • passende Maßnahmen vorbereiten
  • schriftliche Handlungsempfehlungen ableiten

Modul Umsetzung

Einführung gefundener individueller Lösungen im Unternehmen, inklusive notwendiger Qualifizierung der Mitarbeitenden.

  • Lösungen implementieren
  • digitale Prozesse einführen
  • Mitarbeitende qualifizieren
  • Voraussetzungen aus Beratung / Richtlinie beachten

Typische Förderfälle und typische Denkfehler

Gerade dieser Teil sollte später redaktionell stark werden, damit Unternehmen nicht nur Schlagworte lesen, sondern das Programm wirklich einordnen können.

Typische passende Fälle

  • kleine Unternehmen mit konkretem Digitalisierungsbedarf
  • Medienbrüche oder ineffiziente Prozesse
  • Verbesserung von IT-Sicherheit
  • digitale Weiterentwicklung von Produkten oder Leistungen
  • Digitalisierung mit erkennbarem Mehrwert für das Unternehmen

Typische Missverständnisse

  • „Jede Software ist automatisch förderfähig“
  • „Umsetzung geht immer sofort“
  • „Digitalisierung heißt nur Tools kaufen“
  • „Ein grober Wunsch reicht schon für einen passenden Antrag“
  • „Förderung = automatische Bewilligung“

Häufige Fragen

Die Antworten orientieren sich an der DKU-Richtlinie und dienen der verständlichen Einordnung der wichtigsten Grundfragen.

Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der KMU-Definition. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur, Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bestimmte Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Muss das Unternehmen in Schleswig-Holstein sitzen?

Ja. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen im Unternehmen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.

Welche Unternehmensgröße ist gemeint?

Maßgeblich ist die KMU-Definition. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie gelten kleine Unternehmen als Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Modul Beratung und Modul Umsetzung?

Im Modul Beratung geht es um die Analyse betrieblicher Abläufe und Prozesse sowie um individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen. Im Modul Umsetzung geht es um die Einführung dieser Lösungen im Unternehmen einschließlich notwendiger Qualifizierung von Mitarbeitenden.

Kann Modul Umsetzung direkt beantragt werden?

Grundsätzlich setzt das Modul Umsetzung einen vorherigen Durchlauf des Moduls Beratung voraus. Alternativ kann es möglich sein, wenn innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten wurde und diese nun über das Modul Umsetzung fortgeführt werden soll.

Besteht ein Anspruch auf Förderung?

Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Welche Rolle spielt De-minimis?

Für das Modul Umsetzung erfolgt die Förderung nach der De-minimis-Verordnung. Dabei darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro brutto nicht überschreiten.

Was ist bei den Querschnittszielen wichtig?

Im Rahmen der Antragsprüfung werden Beiträge zu Nachhaltiger Entwicklung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung betrachtet. Für die Förderfähigkeit ist insbesondere bei Nachhaltiger Entwicklung mindestens ein Punkt zu erreichen.

Unterstützung durch zertifizierte Experten

Wer das Förderprogramm nicht allein durchdringen möchte, findet auf der nächsten Seite einen kompakten Überblick zur praktischen Begleitung durch BT Nord.

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